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Für was werden Patente erteilt ?

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs,1 PatG; Art 52 Abs.1 EPÜ)

 

Eine Definition des Begriffes der „Erfindung“ findet sich in den Gesetzestexten nicht. Einigkeit besteht darüber, dass es nur eine „Anleitung zum technischen Handeln“ patentfähig ist.

 

Patentschutz wird also nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt.

 

Der Bundesgerichtshof definiert die Erfindung wie folgt:

 

Eine „Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges“ (u.a. BGH GRUR 1969, 672 – Rote Taube).

 

Hierbei ausreichend ist, dass ein Teil der Erfindung technisch ist, daher führen Kombinationen von technischen und nicht technischen Merkmalen noch nicht dazu, dass keine Erfindung auf technischem Gebiet vorliegt.

 

Da Patente den technischen Fortschritt fördern sollen (sie gewähren dem Patentinhaber nur zeitlich begrenzten Schutz) müssen sie sich zudem verwirklichen lassen und müssen wiederholbar sein.