030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Das Landgericht Berlin (Az.: 571-165/07)  hat den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu vierzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Damit wurde ein Urteil aus des AG Tiergarten (Az.:  276 Ds 6608/06) bestätigt.

Zur Vorgeschichte: von Gravenreith erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Die Kosten wurden auf § 663,71 EUR festgesetzt, die die taz am 30. Juni 2006 zahlte. Trotzdem pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz und behauptete wahrheitswidrig, keine Zahlung erhalten zu haben.

Trotz Widerspruchs der taz versuchte er , die Domain zu verwerten. Mit einer einstweiligen Verfügung hinderte die taz Gravenreuth daran,  die Domain zu versteigern.

Die taz erstattete  Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten, da  Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet hatte, dass noch nicht gezahlt worden sei. Bei einer  Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 wurde ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth gefunden,  dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm daher in der Hauptverhandlung nicht,  dass er wegen „Chaos“ in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Da Gravenreuth 2000 wegen Urkundenfälschung bereits eine Geldstrafe erhalten hatte, hielt das Amtsgericht Tiergarten eine erneute Geldstrafe nicht mehr für

Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht für ausreichend und verhängte eine Haftstrafe, die es nicht zur Bewährung aussetzte.

„Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“

Ihm droht nun der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegenüber der WELT mitgeteilt, dass ein anwaltsgerichtliches Verfahren eingeleitet worden sei. Abgewartet werde noch eine eine mögliche Revision Gravenreuths gegen das Urteil vom Berliner Landgericht abwarten.

Quellen: TAZ, Welt Online