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Der Bundesgerichtshof hat im Fall des Spielfilms über den „Kannibalen von Rotenburg“ die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben, die eine Aufführung des Filmes untersagt haben. Der Kläher, der 2001 einen Menschen auf dessen Wunsch getötet und ihn später teilweise verzehrt hatte, versuchte, zunächst erfolgreich, die Aufführung des Filmes, der sein Leben nahezu detailgenau schildert, zu untersagen. 

Der Bundesgerichtshof erkennt zwar, dass der Film den Kläger als Person erheblich belasten könne, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe. Dem stehe jedoch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber, sowie die Kunst- und Filmfreiheit. Hinter dieser stehe das Persönlichkeitsrecht des Klägers zurück. 

Der Spielfilm enthalte zudem  keine Verfremdungen oder Entstellungen und stelle den Achtungsanspruch des Klägers als Mensch nicht in Frage. 

Urteil vom 26. Mai 2009 – VI ZR 191/08

Vorinstanzen

Landgericht Kassel – 8 O 1854/06 – Entscheidung vom 5. Juli 2007

OLG Frankfurt am Main – 14 U 146/07 – Entscheidung vom 17. Juni 2008